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Psychotherapie

Buddy

Liebe Kinder, liebe Jugendliche und liebe Eltern,

der erste Schritt, sich bei psychischen Problemen Hilfe zu suchen ist nicht immer leicht. Manchmal fällt es einem selbst auf, dass etwas nicht stimmt und manchmal sind es Angehörige, Erzieher*innen oder Lehrer*innen, die auf Problemlagen aufmerksam machen. Psychische Krankheiten sind wie bei Erwachsenen auch bei Kindern und Jugendlichen etwas Alltägliches und damit auch Normales. Wenn die eigenen Lösungsversuche fehlgeschlagen sind, dann kann es helfen, einen Psychotherapeuten aufzusuchen. Die Anlässe können dabei sehr verschieden sein.

Bei Säuglingen und Kleinkindern geht es z.B. um

  • untröstbares Schreien,
  • Schlaf- und Fütterprobleme,
  • Schwierigkeiten beim Sprechen und Spracherwerb,
  • große Ungeschicklichkeit

Bei Schulkindern geht es meist um

  • andauernde Ängste,
  • Unruhe und Aufmerksamkeits-,
  • Lern- und Arbeitsstörungen,
  • aggressives, verweigerndes und oppositionelles Verhalten (weglaufen, Schule schwänzen, stehlen und lügen)

Bei Jugendlichen geht es oft um

  • Rückzug,
  • Kontakt- und Beziehungsprobleme,
  • Essstörungen,
  • verschiedene Ängste,
  • selbstverletzendes Verhalten,
  • düstere und manchmal auch lebensmüde Stimmungen und Gedanken,
  • starkes Verlangen zum Beispiel nach Alkohol, Medikamenten, Drogen und Mediennutzung (Internet, PC-/Konsolen-Spiele).

Darüber hinaus gibt es weitere Anlässe wie schwer zu verarbeitende belastende/traumatische Erlebnisse, körperliche Beschwerden ohne organischen Befund, psychische Belastungen durch chronische Erkrankungen, Zwangsgedanken und -handlungen.

 

In meiner Praxis werden Kinder und Jugendliche im Alter von 0-21 Jahren behandelt. Die Behandlung ist im Einzel- oder Gruppensetting sowie in einer Kombination aus beidem möglich. Als Therapieverfahren biete ich Verhaltenstherapie an. Grundsätzlich verstehe ich Psychotherapie als eine gemeinsame Suche nach Lösungen, für die wir uns Zeit nehmen werden.

Emotionskreis

Eine Psychotherapie verfolgt das Ziel, psychische Störungen abzubauen oder zu beseitigen. Dabei werden wissenschaftlich überprüfte Methoden, hier die Verhaltenstherapie, eingesetzt. In die Behandlung können und sollten (abhängig vom Alter) auch die Eltern oder andere Bezugspersonen einbezogen werden. Darüber hinaus spielt meistens das Umfeld des Kindes, wie der Kindergarten oder die Schule eine wichtige Rolle. Ab dem 15. Lebensjahr können sich gesetzlich versicherte Jugendliche jedoch auch ohne Wissen der Eltern an einen Psychotherapeuten wenden und eine Psychotherapie beantragen. Grundsätzlich übernehmen bei einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung. Bei Privatversicherten müssen die Eltern die Kostenübernahme mit der Versicherung abklären.

 

Weiterführende ausführliche Informationen rund um die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen sind im Elternratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer enthalten: Elternratgeber (PDF). Für Jugendliche, die herausfinden wollen, was mit ihren Gefühlen los ist, hat die Bundespsychotherapeutenkammer die Webseite „GeFühle fetzen“ entwickelt (www.gefuehle-fetzen.net). Auf diesen Seiten sind auch Informationen zu den verschiedenen Psychotherapieverfahren Verhaltenstherapie, Analytische Psychotherapie, Tiefenpsycholgisch fundierte Therapie und Systemische Therapie zu finden.

 

Verhaltenstherapie

VerhaltenstherapieIn meiner Praxis wird das Behandlungsverfahren der Kognitiven Verhaltenstherapie angewendet. Es werden weitere, der Verhaltenstherapie zugehörige Verfahren, wie die Schematherapie und dialektisch-behaviorale Therapie für Jugendliche (DBT-A) eingesetzt. Es handelt sich dabei um wissenschaftlich belegte Techniken und Verfahren.


Im Kern geht es darum am eigenen Denken, Fühlen und Handeln anzusetzen, um somit künftig Probleme und „Symptome“ eigenständig lösen zu können. Veränderungen können am besten auf der Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung erreicht werden. Ich werde gemeinsam mit Ihnen/Euch zuerst ein Verständnis für die aktuelle Lage und darauf aufbauend passende Lösungen entwickeln. In Gesprächen, in Spielen oder in praktischen alltagsnahen Übungen werden Veränderungen im Erleben und Handeln vorbereitet und gefördert. Dabei können viele verschiedene Methoden eingesetzt werden, z. B. Konfrontation mit herausfordernden  Situationen, die Veränderung bestimmter gedanklicher Bewertungen oder die Einübung von neuen Verhaltensweisen (z. B. sozial kompetentes Verhalten, Entspannung, Rollenspiele).

 

Am Anfang der Behandlung steht eine ausführliche Informationsvermittlung über die Störung/Erkrankung und deren Behandlungsmöglichkeiten. Zwischen den Therapiesitzungen können durch praktische Übungen im Alltag, der Familie oder Schule neue Herangehensweisen erprobt werden. Die Behandlung richtet sich nach den anfänglich gemeinsam festgelegten Therapiezielen.

 

Insgesamt ist es mir wichtig, die Therapie transparent und verständlich zu gestalten und Eltern, Kinder und Jugendliche in einzelne Schritte einzubeziehen. Unklarheiten oder Bedenken können wir immer direkt besprechen. Vor allem zu Beginn der Therapie kann es vorkommen, dass sich die Symptomatik manchmal schnell verbessert oder auch verschlechtert. Das ist ganz normal und gehört zum Veränderungsprozess.

Ablauf

AblaufErstgespräch

Zum ersten Termin lade ich Eltern/Bezugspersonen gerne mit ihren Kindern gemeinsam ein. Falls Eltern den ersten Termin allein wahrnehmen möchten, können wir dies vorab gerne besprechen und abwägen. Es ist notwendig, dass beide Elternteile ihr Einverständnis zur Psychotherapie des Kindes geben.

 

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen übrigens eigenständig eine*n Psychotherapeut*in aufsuchen.

 

Folgendes bringen Sie bitte zum ersten Termin mit:

  • Arztbriefe oder Berichte von Psychologen/Logopäden/ Ergotherapeuten/Hilfen vom Jugendamt (falls vorhanden bitte als Kopien)
  • Gelbes U-Heft
  • Schulzeugnisse (wenn möglich bitte als Kopien)

In den ersten fünf Probeterminen

  • findet ein erstes Kennenlernen statt
  • erfolgt eine Diagnostik in den Bereichen der Entwicklungs- und Leistungsdiagnostik, Familiendiagnostik und emotionalen Diagnostik
  • wird ein erstes Entstehungsmodell der Störung erstellt
  • werden die Ergebnisse der Diagnostik besprochen
  • die einzelnen Therapieschritte geplant und Behandlungsziele festgelegt
  • und ggf. die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung beantragt (bei den privaten Versicherungen und Beihilfestellen ist die Anzahl der Therapiestunden sowie die Kosten für die Psychotherapie vom abgeschlossenen Tarif abhängig. Es gibt Tarife, die eine maximale Anzahl an Therapiestunden insgesamt und/oder  im Kalenderjahr festlegen und ggf. einen Eigenanteil vorsehen. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt über eine Individualvereinbarung gem. GOP/GOÄ (PDF)). 

Die ersten Therapiesitzungen

Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten und sechs zusätzliche Bezugspersonenstunden. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten für jeweils ein Kontingent von 12 Einheiten. Eine Kurzzeittherapie kann anschließend bei Bedarf in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Diese umfasst insgesamt bis zu 80 Therapieeinheiten mit 20 zusätzlichen Bezugspersonenstunden.


Psychotherapie kann in dieser Praxis auch als Kombinationsbehandlung von Einzel- und Gruppentherapie oder ausschließlich als Gruppentherapie angeboten werden.

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte

Sollten ihr Kind gesetzlich versichert sein, gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens zu beginnen. Die Suche nach einem*r Psychotherapeuten*in kann frustrierend und langwierig sein. In diesem Fall können Sie sich auch an eine Privatpraxis wenden und erfragen, ob diese das sog. „Kostenerstattungsverfahren“ anbietet. In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine notwendige Psychotherapie durch Ihre Kasse erstattet zu bekommen. Die Gesetzesgrundlage hierfür ist § 13 Abs. 3 SGB V: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“

Info: Eine Kassenzulassung bedeutet, dass ein/e Therapeut*in über Ihre Versichertenkarte abrechnen darf. Ohne diese Zulassung kann sie/er nur über die Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Die fachliche Qualifikation ist jedoch in beiden Fällen identisch!"

Auf diesem Weg können Sie eine Kostenerstattung beantragen

Kontaktieren Sie entweder die Terminservicestelle (Tel. 116 117) oder rufen Sie direkt mehrere Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung (etwa 10 bis 20) an. Protokollieren Sie genau, welche Auskunft Ihnen gegeben wurde!

Nehmen Sie eine Sprechstunde bei einem/einer Psychotherapeut*in wahr

Kann diese/r keinen Therapieplatz anbieten, lassen Sie sich eine Bescheinigung (das sog. PTV 11-Formular) ausstellen. Diese sollte idealerweise einen Dringlichkeitscode enthalten. Hilfreich ist es auch, wenn dort eine sog. „Richtlinienpsychotherapie“ empfohlen wurde.

Finden Sie ab Ausstellungsdatum in den kommenden 6-8 Wochen keinen Therapieplatz, können Sie gemeinsam mit mir einen Antrag auf Kostenerstattung an die Krankenkasse stellen.

Noch ein Tipp: Bitten Sie Ihre Krankenkasse um eine Beratung, am besten schriftlich. Sie sollten erfragen, welche Vorgaben Sie erfüllen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Dies kann je nach Kasse unterschiedlich sein.